Ohnmacht. Macht. Gegenmacht. Für Peter Imbusch bedeutet Macht „die Fähigkeit einer Institution, Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten.“
Der fünfte Beitrag der Blogreihe zur Lehrgangsbegleitung befasst sich mit dem Kern der Gewerkschaftsarbeit: Der Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer:innen. Wie gelingt es uns Gegenmachtsfähigkeit zu vermitteln? Was bedeutet das für die Begleitung? Für den Rahmen? Für die Begleiter:innen?
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