
Seit Februar 2025 muss die europäische KI-Verordnung (AI Act) umgesetzt werden, das betrifft auch die Erwachsenenbildung. Einrichtungen stehen damit vor neuen Pflichten: Sie müssen KI-Kompetenzen ihrer Mitarbeiter:innen sicherstellen und haften im Fall von Problemen. Viele fragen sich nun: Bin ich schon Betreiber:in, nur weil ich KI im Unterricht einsetze? Welche Anwendungen sind verboten, wann wird KI zur Hochrisiko-Anwendung – und wer trägt jeweils die Verantwortung? Antworten darauf gibt Birgit Aschemann vom Institut CONEDU, Expertin für Digitalisierung und den AI Act in der Erwachsenenbildung.
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