Arbeiterkammer Wahlen 2024
Stell dir vor es sind Betriebsratswahlen und nur wenige Mitarbeiter:innen nehmen daran teil. Wie soll der Betriebsrat bei den nächsten Verhandlungen mit der Firmenleitung die Interessen der Belegschaft durchsetzen? Genauso ist es mit der Arbeiterkammer. Wenn sie eine Starke Stimme der Vielen sein soll, dann müssen auch möglichst viele bei der AK Wahl ihr Wahlrecht nutzen.
Die Arbeiterkammern wurden 1920 als Gegenpol zu den Handelskammern der Unternehmer:innen gegründet, um „die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern“ (§1 Arbeiterkammergesetz). Sie sind die gesetzliche Interessensvertretung von 4 Millionen Lohnabhängigen in Österreich. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten bzw. Personalvertretungen bildet sie das starke Fundament der Gewerkschaftsbewegung in Österreich.
Was wird bei den Arbeiterkammer Wahlen gewählt?
1933: Im gleichen Jahr als die konservative Regierung Dollfuß das Parlament ausschaltete, schaffte sie auch die Selbstverwaltung in den Arbeiterkammern ab. Damit konnte die Regierung bestimmen, was die Arbeiterkammern tun oder welche Interessen sie vertreten – ein weiterer Schritt der Faschismus und Krieg den Weg bereitete. Seit 1945 können wieder die vier Millionen Mitglieder der AK selbst bestimmen, wer aus ihrer Mitte den politischen Kurs festlegen und die Arbeiterkammern leiten soll. Bei den Arbeiterkammer Wahlen kann jedes Mitglied der AK die Vollversammlung, das „Parlament der Arbeitnehmer:innen,“ wählen. Die Vollversammlung tagt in regelmäßigen Abständen und wählt z.B. die Präsidentin und den Vorstand, also die Leitung der Arbeiterkammern. In der Vollversammlung debattieren und beschließen die gewählten Kammerrät:innen politische Positionen der Arbeiterkammern. Und in Ausschüssen prüfen die gewählten Kammerrät:innen z.B. die Aktivitäten der Arbeiterkammern. AK-Mitglieder können Fraktionen bilden, die dann zur Wahl antreten und gewählt werden können.
Alle AK-Mitglieder können wählen gehen!
Bei anderen Wahlen dürfen nur österreichische Staatsbürger:innen, manchmal auch EU-Bürger:innen, wählen gehen. Bei der AK Wahl sind alle vier Millionen Mitglieder aufgerufen wählen zu gehen, egal was in ihrem Pass steht, auch wenn sie gar keinen Pass haben. Umso wichtiger ist es, Kolleg:innen, die nicht aus Österreich kommen, darauf hinzuweisen, dass sie zur AK Wahl gehen können und sollen. Hilfreiche Infos in verschiedenen Sprachen findest du hier.
Wie kannst du wählen?
Wahlberechtigte können entweder im eigenen Betrieb, in einem öffentlichen Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen. Genaueres zu den unterschiedlichen Wahlarten findest du hier.
Bundesland | Wahltermin 2024 |
AK Salzburg | 26.01. – 08.02. |
AK Vorarlberg | 26.01. – 08.02. |
AK Tirol | 29.01. – 08.02. |
AK Kärnten | 04.03. – 13.03. |
AK Oberösterreich | 05.03. – 18.03. |
AK Burgenland | 10.04. – 23.04. |
AK Niederösterreich | 10.04. – 23.04. |
AK Wien | 10.04. – 23.04. |
AK Steiermark | 16.04. – 29.04. |
Die AK braucht deine Unterstützung.
Das Wichtigste, wenn du AK Mitglied bist: Nutze dein eigenes Wahlrecht und gib deine Stimme bei der AK Wahl ab. Hilf uns auch Menschen in deiner Umgebung zu motivieren ihr Wahlrecht zu nutzen! Informiere die Teilnehmer:innen in deinen Bildungsangeboten, deine Kolleg:innen, Bekannten und Verwandten im persönlichen Gespräch oder poste Infos zur Wahl auf deinen Social Media Accounts. Die AK braucht deine Unterstützung, um auch in Zukunft eine Starke Stimme der Arbeitnehmer:innen in Österreich zu sein!
Am nächsten „demokratischen Montag“…
…begleitet dich Boris Ginner auf eine Entdeckungstour durch die verschiedenen Orte, an denen Demokratie stattfindet: Von der Schule, über den Betrieb, der Gemeinde bis zur internationalen Ebene. Demokratie beschränkt sich eben nicht nur darauf, alle paar Jahre ein Kreuz auf einem Zettel zu machen.
Autor: Philip Taucher
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